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Schwanger in der Sauna
Jeder kann in die Sauna gehen, der es bis dorthin schafft, pflegen die Finnen, die Erfinder der Sauna zu sagen und schwören auf ihren Schwitzkasten …
Schwanger im Job
Berufstätige Frauen genießen in der Schwangerschaft besondere Rechte. Die regelt das Mutterschutzgesetz. Es gilt, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Also sofort informieren?
Nicht unbedingt. Es ist sicher besser bei Jobs, die Risiken bergen – im Chemielabor, in der Radiologie, aber auch in Sozialberufen, wie als Erzieherin, Lehrerin etc. Natürlich ist es auch fairer, wenn z.B. die Vertretung eine längere Einarbeitungszeit benötigt. Doch der Gesetzgeber hat den Zeitpunkt bewusst dem Ermessen der Eltern überlassen. Viele Eltern warten deshalb die ersten 12 SSW ab, bis die Schwangerschaft als stabil gilt. Sobald der Arbeitgeber informiert ist, räumt das Mutterschutzgesetz der werdenden Mama besondere Schutzrechte ein.
Gilt ab der Mitteilung bis vier Monate nach der Geburt. Eine Kündigung die kurz vor Beginn der Schwangerschaft erfolgte wird ungültig, sofern der Chef das innerhalb von zwei Wochen erfährt. Befristete Arbeitsverträge laufen jedoch einfach aus.
Bei der Tätigkeit ist Rücksichtnahme vorgeschrieben und zwar ganz detailliert. Die Bezahlung darf sich dadurch nicht ändern, aber eine andere Betätigung darf verlangt werden. Tabu sind:
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Die Unterstützung, die Papa während der Geburt geben kann, beinhaltet keine bestimmten Techniken, sondern vor allem eins: ungeteilte Zuwendung. Wichtig ist auch für Väter eine …