Elterngeld

Wie, wo, wann und wie lange?

Wer, was und wie lange?

Das Elterngeld gilt als Lohnersatzleistung im ersten Lebensjahr des Kindes für Berufstätige in Elternzeit und kann während der ersten 14 Babymonate beansprucht werden.

Ersetzt werden je nach Einkommen 65-100 % des Nettoverdienstes. Verdient der betreuende Elternteil 1.240 € und mehr, so werden 65 % des Einkommens übernommen, bei Nettoeinkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € gibt es 67 % – bei Einkommen unter 1.000 € steigt die Rate schrittweise bis auf 100 %. Der Elterngeld-Höchstbetrag liegt bei 1 800€ im Monat. Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestsatz von 300 € pro Monat. ALG-II-Empfängern wird der allerdings angerechnet, sofern kein Anspruch auf den Elterngeldfreibetrag besteht.

Das Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor Antragstellung ausgezahlt.

Geschwisterbonus und Mehrlinge

Hat der neue Erdenbürger bereits ein Geschwisterchen (bei zwei Kindern nicht älter als 3 Jahre), so gibt es den Geschwisterbonus. Das heißt, dass das Elterngeld um 10 % (mindestens aber 75 €) erhöht wird. Haben sich Zwillinge, Drillinge oder noch mehr Babys gleichzeitig angekündigt, erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 € pro Mehrling.

Einen Elterngeldrechner gibt es z.B. beim Ministerium für Familie:

zum Elterngeldrechner

Partnermonate

Elterngeld gibt es für alle Eltern, die sich voll um ihr Baby kümmern und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten (Teilzeit ist also möglich). Bleibt nur einer von beiden, also Mama oder Papa, die volle Zeit zu Hause, wird das Elterngeld für 12 Monate gezahlt. Zwei Extramonate (also insgesamt 14 Monate Elterngeld) gibt es, wenn der jeweils andere Elternteil (meistens ist es der Papa, deshalb die Bezeichnung »Vätermonate«) ebenfalls für mindestens zwei Monate die Betreuung übernimmt. Mama und Papa können die Monate natürlich auch anders untereinander aufteilen.

Alleinerziehende bekommen generell die vollen 14 Monate Elterngeld.

Elterngeld beantragen

Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Hier ein paar Links:

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